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Steuerfreie Renten der Militärversicherung

Renten der Militärversicherung, welche vor dem 1. Januar 1994 zu laufen begonnen haben, sind steuerfrei. Sie sind deshalb als nicht steuerbare Einkünfte zu erfassen.

Renten der Militärversicherung, die nach dem 31.12.1993 zu laufen begonnen haben, sind als steuerbare Renten der Militärversicherung zu deklarieren.

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