Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Öffentliche oder private Unterstützung

Unterstützungen setzen unter anderem eine Unterstützungsbedürftigkeit der empfangenden Person voraus. Eine Person ist unterstützungsbedürftig, wenn sie für ihren Unterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufkommen kann (TaxInfo: Unterstützungsbedürftige erwerbsunfähige Personen). Anders als beim Unterstützungsabzug, muss die unterstützte Person nicht erwerbsunfähig sein.

Steuerfreie Unterstützungsleistungen sind beispielsweise

  • Sozialhilfe- und Fürsorgeleistungen
  • Private Zuwendungen an unterstützungsbedürftige Personen
  • Stipendien, aber nur, wenn keine Gegenleistung geschuldet ist (kein Auftrags- oder Arbeitsverhältnis) Weitere steuerbare Einkünfte
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