Haben Sie im Steuerjahr eine Erbschaft erhalten?
Bitte machen Sie folgende Angaben zum Erbfall:
- Name, Vorname der verstorbenen Person
- Adresse der verstorbenen Person
- Todesdatum
- Datum der Erbteilung
- Erhaltener Erbteil
Die angefallenen Erbschaften sind auch dann anzugeben, wenn die Erbteilung noch nicht erfolgt ist. Diese Angaben zum Erbfall dienen einzig zu Kontrollzwecken.
Im Kanton Bern sind nur Erbschaften von Erblassern mit Wohnsitz im Kanton Bern steuerbar oder wenn eine bernische Liegenschaft vererbt wurde.
Ob Ihre Erbschaft der Erbschaftssteuer unterliegt, bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Erbschaften von Ehegatten, von Personen in eingetragener Partnerschaft und von Nachkommen, Stief- oder Pflegekindern sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Die Festsetzung der Erbschaftssteuer erfolgt in einem separaten Verfahren.
Wie ist das geerbte Vermögen und die Erträge daraus in der persönlichen Steuererklärung zu deklarieren?
Alleinerben deklarieren das geerbte Vermögen sowie die Erträge daraus unter
- Wertschriften (Konti, Aktien, Obligationen usw.)
- Übriges Vermögen (Fahrzeuge, Schmuck, Antiquitäten usw.)
- Grundstücke im Privatvermögen (geerbte Liegenschaft)
An Erbengemeinschaften beteiligte Personen deklarieren ihren Anteil am
geerbten Vermögen sowie die Erträge daraus unter