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Weitere steuerbare Einkünfte

Was sind «weitere» steuerbare Einkünfte?

  • Rentennachzahlungen für Vorjahre
  • Schadenersatz (sofern nicht Auslagenersatz)
  • Einnahmen aus Patenten, Urheberrechten und Lizenzen im Privat-
    vermögen (für Geschäftsvermögen siehe Formular 9)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von beweglichen Sachen (z.B. Autos, Schiffe, Wohnwagen, Pferde und dergleichen)
  • Einnahmen aus Burgernutzen (Landwirte deklarieren diese Einnahmen als Bestandteil ihres Einkommens aus Land- und Forstwirtschaft)
  • einmalige und wiederkehrende Einkünfte aus der Verleihung von Ausbeutungsrechten (z. B. Sand, Kies)
  • Zuwendungen des Schweizerischen Nationalfonds (SNF)
  • Stipendien für Aus- und Weiterbildung aus staatlichen oder privaten Quellen, sofern keine Unterstützungsbedürftigkeit vorliegt
  • Bundesbeiträge vom Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für eidgenössische Prüfungen (Wenn Sie diese Beiträge an Ihren Arbeitgeber weiterleiten müssen, deklarieren Sie den weitergeleiteten Betrag zusätzlich als übrige Berufskosten/ Rückzahlung Beiträge SBFI.)

Ausnahme:

Nicht als «weitere steuerbare Einkünfte» sind Familienzulagen in der Landwirtschaft und für selbstständig Erwerbstätige zu deklarieren. Diese Einnahmen deklarieren Sie als «Entschädigungen Erwerbsausfall». Es müssen nur Familienzulagen angegeben werden, welche nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt wurden.

  • TaxInfo: Bundesbeiträge vom Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation für eidgenössische Prüfungen

  • TaxInfo: Forschungsbeiträge- Stipendien des SNF

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