Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Mitgliederbeiträge und Spenden an politische Parteien

Mitgliederbeiträge und freiwillige Zuwendungen an politische Parteien können Sie steuerlich geltend machen.

Damit der Abzug zulässig ist, muss die Partei im Steuerjahr eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt haben:

  • sie ist im Parteienregister eingetragen (siehe Liste «Registrierte Parteien»)
  • sie ist in einem kantonalen Parlament vertreten
  • sie hat in einem Kanton bei den letzten Wahlen mindestens drei Prozent der Stimmen erreicht

Steuerlich nicht abziehbar sind Spenden

  • direkt an einzelne Kandidierende
  • an Abstimmungskomitees, Wahlkampfkomitees, Initiativkomitees, überparteiliche Komitees usw.
  • an sonstige Organisationen (UNIA, andere Gewerkschaften, Berufsverbände)

TaxInfo: Parteispendenabzug für natürliche Personen

Wichtig!

Der Abzug ist bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf CHF 5'200 pro Person begrenzt. Bei Ehepaaren können beide je einen Abzug bis zum Maximalbetrag vornehmen.

Bei der direkten Bundessteuer ist der Abzug auf CHF 10'300 beschränkt (gilt auch für Ehepaare, keine doppelte Geltendmachung möglich).

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