Mietwertdifferenz
Die Mietwerte von Liegenschaften sind für Bund und Kanton unterschiedlich.
Ist der verbuchte Mietertrag tiefer als der Mietwert Bund, deklarieren Sie die Differenz als Erfolgskorrektur.
Erfolgskorrekturen unterschiedlicher Steuerbilanzen
z. B. Grundstücksverkäufe: Gewinne aus der Veräusserung von nicht land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken des Geschäftsvermögens unterliegen vollumfänglich der direkten Bundessteuer. Der Wertzuwachsgewinn ist deshalb als Erfolgskorrektur zu erfassen.