Der Personalaufwand ist die Gesamtheit aller an die Arbeitnehmer und den Geschäftsinhaber und seine Familie entrichteten Entschädigungen.
Der Personalaufwand (5) setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungen an Arbeitnehmer
- Löhne, Zulagen, Erfolgs- und Treueprämien
TaxInfo: Lohnausweis Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers - Dienstaltersgeschenk
- alle obligatorischen und freiwilligen Sozialversicherungsabgaben (57),
- AHV-, IV-, EO-, ALV- und FAK-Beiträge,
- Beitragszahlungen an die berufliche Vorsorge,
- Beiträge an die Unfall- und Krankentaggeldversicherung
- Naturalleistungen
Naturalleistungen an die Arbeitnehmer sind mit den in den Merkblättern der ESTV N2/2007 und N1/2007, Ziffer 6 aufgeführten Ansätzen zu verbuchen.
Leistungen an Geschäftsinhaber
- AHV-, IV-, EO-, ALV- und FAK-Beiträge
- Beiträge an die Unfall- und Krankentaggeldversicherung
- Beiträge an die berufliche Vorsorge
Gehört der Geschäftsinhaber der Personalvorsorgeeinrichtung als Begünstigter an, so kann er von dem für ihn entrichteten Betrag den gleichen Anteil als geschäftsmässig begründeten Aufwand verbuchen, den er für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leistet.
TaxInfo: Persönliche Beiträge von selbstständig Erwerbstätigen an die 2. Säule
übriger Personalaufwand
- Personalbeschaffung (580)
- Aus- und Weiterbildung (581)
- Spesenentschädigungen (582/583)
Hinweis
Mitarbeit der Ehefrau oder des Ehemannes im Gewerbebetrieb des Anderen
Bezieht der Ehegatte einen Lohn (Lohnausweis), gilt er als Arbeitnehmer. Nur in diesem Fall können für ihn Beiträge an die Sozialversicherungen geleistet werden.
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