Hat der Geschäftsinhaber oder seine Familie Geschäftsvermögen auch privat genutzt, ist diese private Nutzung als Privatanteil in der Buchhaltung zu verbuchen. Wurde diese Verbuchung unterlassen, sind die Privatanteile als Erfolgskorrektur zu deklarieren. Das gleiche gilt für geschäftliche Aufwendungen, die auch privaten Nutzen haben.
Beispiele:
- Privatanteil an Fahrzeug- und Transportaufwand (Autokosten)
TaxInfo: Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs (ab Steuerjahr 2022) - Privatanteil an Energie- und Bürotechnik (Heizung, Strom, Internet, Telefon usw.)
- Privatanteil an Löhnen des Geschäftspersonals
- Privatanteil für Versicherungen
TaxInfo: Privatanteil Versicherungsprämien bei Einzelunternehmen bzw. land- und forstwirtschaftlichem Betrieb - Privatanteil andere Ausgaben
- Eigenmiete Privatwohnung in Geschäftsliegenschaft
Als Ertrag ist mindestens der Mietwert Kanton zu verbuchen. Eine allfällige Differenz wird als Privatanteil aufgerechnet. - Spesen (Reisen, Verpflegung usw.)
- Beratungsaufwand
TaxInfo: Privatanteil Beratungs- und Anwaltskosten
- Eigenmiete Privatwohnung in Geschäftsliegenschaft
Die Privatanteile sind mit dem Marktwert anzugeben. Das heisst, mit jenem Betrag, den der Geschäftsinhaber ausserhalb seines Geschäftes auf dem freien Markt dafür hätte bezahlen müssen. Anstelle des Marktwertes können die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Merkblatt N1 aufgeführten Ansätze verwendet werden.
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