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Privatanteile

Hat der Geschäftsinhaber oder seine Familie Geschäftsvermögen auch privat genutzt, ist diese private Nutzung als Privatanteil in der Buchhaltung zu verbuchen. Wurde diese Verbuchung unterlassen, sind die Privatanteile als Erfolgskorrektur zu deklarieren. Das gleiche gilt für geschäftliche Aufwendungen, die auch privaten Nutzen haben.

Beispiele:

Die Privatanteile sind mit dem Marktwert anzugeben. Das heisst, mit jenem Betrag, den der Geschäftsinhaber ausserhalb seines Geschäftes auf dem freien Markt dafür hätte bezahlen müssen. Anstelle des Marktwertes können die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Merkblatt N1 aufgeführten Ansätze verwendet werden.

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