Erfassen Sie Ihre Kapital- und Rentenversicherungen.
Der Steuerwert rückkaufsfähiger Kapital- und Rentenversicherungen unterliegt der Vermögenssteuer. Dies gilt auch für Rentenversicherungen, aus denen bereits eine Rente ausbezahlt wird (Leibrente).
Nicht rückkaufsfähige Kapital- und Rentenversicherungen sind mit dem Steuerwert CHF 0 zu deklarieren. Die Steuerwerte entnehmen Sie der Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft.
Ausländische Kapital- und Rentenversicherungen (Vorsorgepläne) sind mit ihrem Steuerwert (Rückkaufswert) am 31.12. des Steuerjahres anzugeben, wenn sie mit einer schweizerischen Kapital- und Rentenversicherung der Säule 3b vergleichbar sind.
TaxInfo: Internationale Vorsorge (ausländischer Vorsorgeplan)
Sie können Ihre Kapital- und Rentenversicherungen auch deklarieren, indem Sie die Angaben einzeln in einem zusätzlichen Verzeichnis aufführen und dieses einreichen.
Hinweis
Versicherungen der 2. Säule (berufliche Vorsorge) sowie der Säule 3a (anerkannte Form der gebundenen Selbstvorsorge) haben keinen Steuerwert. Von diesen Versicherungen sind nur die bezahlten Beiträge als Beiträge 2. Säule / Säule 3a zu deklarieren.
TaxInfo: Lebensversicherung