Hinweis
Selbstständige Erwerbstätigkeit und Land- und Forstwirtschaft
Wenn Ihre persönlichen Beiträge in die 2. Säule in der Geschäftsbuchhaltung enthalten sind, müssen Sie diese bei den Angaben zur selbstständigen Erwerbstätigkeit als Erfolgskorrektur erfassen. Diese Angaben werden automatisch als Abzüge übernommen.
Wenn Ihre persönlichen Säule 3a-Beiträge in der Geschäftsbuchhaltung enthalten sind, müssen Sie diese bei den Angaben zur selbstständigen Erwerbstätigkeit als Erfolgskorrektur erfassen. Ausserdem müssen Sie diese Beiträge unter "Abzüge/ Beiträge 2. Säule / Säule 3a sowie AHV / IV / EO-Beiträge Nichterwerbstätiger" deklarieren und den entsprechenden Beleg einreichen.