Ihr Verzeichnis muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung der Vermögenswerte (evtl. Valoren- oder ISIN-Nummer)
- Bruttoerträge mit Verrechnungssteuer
- Bruttoerträge ohne Verrechnungssteuer
- Steuerwerte
- Kauf- und Verkaufs- bzw. Verfallsdatum
Hinweis
Mitarbeiteraktien die am 31.12. des Steuerjahres einer Sperrfrist unterliegen sind in einem separaten Verzeichnis aufzuführen oder Sie verwenden die von Ihrem Arbeitgeber erstellte jährliche Übersicht. Bei gesperrten Mitarbeiteraktien ist der diskontierte Steuerwert zu deklarieren. Der Diskont richtet sich nach den jeweils noch verbleibenden Jahren der Sperrung.
TaxInfo: Mitarbeiterbeteiligungen
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