Einmalige Beiträge (Einkäufe), welche im Rahmen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geleistet werden, sind steuerlich abziehbar. Die Höhe des möglichen Einkaufsbetrages ist beschränkt (Gesetz und Vorsorgereglemente) und Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis zu entnehmen.
TaxInfo: Berufliche Vorsorge – 1.2 Einkäufe
Unselbstständige Erwerbstätigkeit
Deklarieren Sie nur Einkäufe, welche nicht bereits im Lohnausweis ausgewiesen sind.
Selbstständige Erwerbstätigkeit
Einkäufe der Geschäftsinhaberin bzw. des Geschäftsinhabers, welche als Geschäftsaufwand verbucht wurden, sind zusätzlich unter andere nicht zulässige Aufwendungen zu erfassen.