Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Wer hat bei einem Todesfall die Steuerklärung einzureichen?

Verstirbt eine Person, die zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz im Kanton Bern hatte, gilt:

  • Die Erbinnen und Erben haben eine Steuererklärung mit dem Einkommen der verstorbenen Person ab Beginn der Steuerperiode bis und mit Todestag sowie mit dem Vermögen am Todestag einzureichen.
  • Stirbt eine verheiratete Person, hat der überlebende Partner bzw. die Partnerin für die Zeit vom 1. Januar bis zum Todestag eine gemeinsame Steuererklärung auszufüllen. Für die Zeit ab dem Todestag bis zum Ende der Steuerperiode ist eine separate Steuererklärung für das seit dem Todestag erzielte Einkommen und das Vermögen auszufüllen.

Merkblatt 2: Todesfall

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