Sind die Naturalbezüge der Geschäftsinhaberin bzw. des Geschäftsinhabers oder der Familie nicht als Ertrag verbucht, sind diese unter Erfolgskorrekturen anzugeben.
Diese Naturalbezüge sind mit dem Marktwert anzugeben. Das heisst, mit jenem Betrag, der ausserhalb des eigenen Geschäftes auf dem freien Markt dafür hätte bezahlt werden müssen. Anstelle des Marktwertes können die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Merkblatt N1 aufgeführten Ansätze verwendet werden.
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