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Wann ist ein Lohnausweis einzureichen?

Bernische Arbeitgeber/-innen sind gesetzlich verpflichtet, der kantonalen Steuerverwaltung Lohnausweise direkt zuzustellen. Ausserkantonale Arbeitgeber/-innen, auch jene, deren Hauptsitz nicht im Kanton Bern liegt, stellen der kantonalen Steuerverwaltung keinen Lohnausweis zu, sondern senden zwei Exemplare an ihre Arbeitnehmenden. In diesen Fällen ist der Lohnausweis durch die Arbeitnehmenden zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.

TaxInfo: Lohnausweis – Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers

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