Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

AHV-, IV- und Waisenrenten

Geben Sie alle Renten der AHV-Ausgleichskasse und der Invalidenversicherung inklusive Hinterlassenen- und Waisenrenten an, die sie im Steuerjahr erhalten haben. Haben Sie Rentennachzahlungen für Vorjahre erhalten, deklarieren Sie diese unter «Weitere steuerbare Einkünfte».

Deklarieren Sie auch ausländische Renten und Pensionen.

Wie werden die Renten besteuert?

TaxInfo: AHV-Renten

TaxInfo: Kinder- und Waisenrenten

Hinweis

Die Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen sind steuerfrei.

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