Auch nicht steuerbare Einkünfte (siehe Beispiele) sind in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Die angegebenen Beträge sind zwar von der Besteuerung ausgenommen, werden aber von der Steuerverwaltung für die Überprüfung der Steuererklärung und von anderen Ämtern wie bspw. dem Sozialversicherungsamt zur Bemessung von Leistungen verwendet.
Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigungen
Überbrückungsleistungen
Im vereinfachten Abrechnungsverfahren besteuertes Einkommen
Nicht steuerbare ausländische Renten
Ausländische Erwerbseinkünfte
Öffentliche oder private Unterstützung
Steuerfreie Geldspielgewinne
Genugtuungen und andere Entschädigungen
Steuerfreie Renten der Militärversicherung
Feuerwehrsold
Kostengutsprachen gemäss Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)