Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Nicht steuerbare Einkünfte

Auch nicht steuerbare Einkünfte (siehe Beispiele) sind in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Die angegebenen Beträge sind zwar von der Besteuerung ausgenommen, werden aber von der Steuerverwaltung für die Überprüfung der Steuererklärung und von anderen Ämtern wie bspw. dem Sozialversicherungsamt zur Bemessung von Leistungen verwendet.

Seite teilen