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Kostengutsprachen gemäss Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)

Kostengutsprachen der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) für personale Leistungen (Assistenzkosten), welche gestützt auf das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) direkt an die Person mit Behinderung ausbezahlt werden, gelten als Auslagenersatz. Diese gesprochenen Kosten sind steuerfrei.

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