Was gilt als Vermögensertrag?
- Dividenden
- Zinsen
- Fonds-Ausschüttungen
- thesaurierte Fonds-Erträge (z. B. bei SICAV)
- TaxInfo: Anlagefonds
- verdeckte Gewinnausschüttungen/geldwerte Leistungen
- Erhalt von Gratisaktien
- Gratisnennwerterhöhungen
- Liquidationsüberschüsse
Ausnahmen:
- Nicht als Vermögensertrag gelten Nennwertrückzahlungen und Ausschüttungen aus Reserven aus Kapitaleinlagen (Rückzahlung von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen von Inhaberinnen und Inhabern von Beteiligungsrechten).
- Nicht als Vermögensertrag gelten der Erhalt von Gratisaktien oder Gratisnennwerterhöhungen soweit die Liberierung zu Lasten der Reserven aus Kapitaleinlagen erfolgte.
- Nicht als Vermögensertrag gilt Liquidationsüberschuss aus Reserven aus Kapitaleinlagen.
Diese Einnahmen deklarieren Sie als "nicht steuerbare Einkünfte".
Hinweis
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