Geben Sie hier die im Steuerjahr erhaltenen Zinsen (Habenzins) vor Abzug allfälliger Verrechnungssteuern an (Bruttoertrag). Auch Zinsen eines Kontos, welches während des Jahres aufgelöst wurde, sind anzugeben.
Auf einem Konto, auf welchem der Zins nur einmal im Jahr mit weniger als CHF 200 gutgeschrieben wurde, wird keine Verrechnungssteuer erhoben.
Übersteigt der Zinsertrag pro Jahr auf einem Konto CHF 200, unterliegt der gesamte Betrag der Verrechnungssteuer.
Zinsen aus ausländischen Konten unterliegen nie der Verrechnungssteuer.
Zinsen in ausländischer Währung werden in Schweizer Franken umgerechnet.
Taxinfo: Umrechnungskurse für die Steuererklärung
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