Abzug der Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer (VSt) ist eine Bundessteuer und kann daher nur in der Schweiz erhoben werden.
Ob auf Ihren Erträgen Verrechnungssteuer erhoben wurde, sehen Sie auf Ihren Belegen (Steuerverzeichnis der Bank, Zins- und Saldobescheinigung usw.). Erträge, auf die Verrechnungssteuer erhoben wurde, sind als «...der Verrechnungssteuer unterliegend» anzugeben.
Auf Erträge von ausländischen Bankkonten und Wertpapieren wird keine Verrechnungssteuer erhoben. Daher sind diese als «...nicht der Verrechnungssteuer unterliegend» anzugeben.
Rückerstattung der Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer wird an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zurückerstattet, wenn sie Kapital und Ertrag in der Steuererklärung wahrheitsgetreu deklarieren. Ihr Verrechnungssteuerguthaben wird in der Regel in der Schlussabrechnung zum Steuerjahr verrechnet.