Deklarieren Sie alle Grundstücke, an denen Sie Eigentum (auch im Baurecht), eine Nutzniessung, ein Nutzungsrecht oder ein Wohnrecht haben. Das gilt auch für Grundstücke in anderen Kantonen oder im Ausland.
Deklarieren Sie auch Grundstücke, die Sie im Steuerjahr veräussert haben. Geben Sie ebenfalls an, wenn Sie die Nutzniessung, das Nutzungsrecht oder das Wohnrecht an einem Grundstück aufgegeben haben.
Die bei der Steuerverwaltung bekannten Daten zur Grundstücknummer, Lagebezeichnung, zum amtlichen Wert und – sofern vorhanden – Eigenmietwert und Baujahr sind in Ihrer Steuererklärung bereits vorausgefüllt.
Grundstücke in Erben- oder Miteigentümergemeinschaften
Grundstücke im Eigentum einer Erben- oder Miteigentümergemeinschaft sind als Beteiligungen an Erben-/Miteigentümergemeinschaften zu deklarieren.