Haben Sie im Steuerjahr eine Schenkung erhalten?
Bitte machen Sie folgende Angaben zur Schenkung:
- Name, Vorname der schenkenden Person
- Adresse der schenkenden Person
- Verwandtschaftsverhältnis
- Datum der Schenkung
- Betrag in CHF
Diese Angaben zur Schenkung dienen einzig zu Kontrollzwecken.
Im Kanton Bern sind nur Schenkungen von Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern steuerbar oder wenn eine bernische Liegenschaften verschenkt wurde.
Ob die Schenkung der Schenkungssteuer unterliegt, bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur schenkenden Person. Schenkungen von Ehegatten, von Personen in eingetragener Partnerschaft und von Nachkommen, Stief- oder Pflegekindern sind von der Schenkungssteuer befreit.
Die Festsetzung der Schenkungssteuer erfolgt in einem separaten Verfahren.
Wie ist das geschenkte Vermögen und die Erträge daraus in der persönlichen Steuererklärung zu deklarieren?
Die beschenkte Person deklariert das erhaltene Vermögen sowie die Erträge daraus unter
- Wertschriften (Konti, Aktien, Obligationen usw.)
- Übriges Vermögen (Fahrzeuge, Schmuck, Antiquitäten usw.)
- Grundstücke im Privatvermögen (geschenkte Liegenschaft)
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