In- und ausländische Wertschriften
Geben Sie hier Ihre gesamten in- und ausländischen Wertschriften und die Erträge aus diesem Vermögen an (inklusive Nutzniessungsvermögen).
Deklarieren Sie Ihre Vermögenswerte, unabhängig davon, ob Sie diese im Privat- oder Geschäftsvermögen halten.
Ausländische Wertschriften und Erträge auf denen nicht rückforderbare ausländische Steuern erhoben wurden, können Sie direkt im Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern (DA-1) deklarieren. Sofern Sie Wertschriften und Erträge im DA-1-Antrag deklarieren, dürfen Sie diese nicht nochmals mit den anderen Vermögenswerten erfassen.
Wertschriften und Erträge aus den USA, auf denen der zusätzliche Steuerrückbehalt USA erhoben wurde, deklarieren Sie direkt im Antrag auf Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts USA (R-US). Die Wertschriften und Erträge, die im R-US-Antrag deklariert wurden, dürfen nicht nochmals mit den anderen Vermögenswerten erfasst werden.
Ehegatten
Ehegatten deklarieren sämtliche Wertschriften und Erträge der Ehefrau und des Ehemannes.
Minderjährige Kinder
Wertschriftenvermögen von minderjährigen Kindern und die Erträge aus diesem Vermögen sind von den Eltern (Inhaber der elterlichen Sorge) zu deklarieren.
Bei getrennt veranlagten Eltern mit gemeinsamer elterlicher Sorge sind die Wertschriften und die Erträge von den Eltern je hälftig zu deklarieren.
Hinweis
Was ist im Wertschriftenverzeichnis nicht aufzuführen?
- Guthaben bei Einrichtungen der 2. Säule (Pensionskasse/berufliche Vorsorge)
- gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)
- Freizügigkeitskonten