Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Betrieblicher Nebenertrag

Die Angabe des betrieblichen Nebenerfolgs dient ausschliesslich der buchhalterischen Abgrenzung des Kerngeschäfts von den Nebenbereichen. Der betriebliche Nebenerfolg ergibt sich aus dem betrieblichen Nebenertrag abzüglich des betrieblichen Nebenaufwands.

Der betriebliche Nebenertrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Erträge aus Nebenbetrieben (700)
  • Erträge aus Geschäftsliegenschaften (750)
    • Eigenmiete Geschäftslokalitäten (stellt gleichzeitig
      übrigen betrieblichen Aufwand dar)
    • Eigenmietwert Privatwohnung in Geschäftsliegenschaft
      Als Ertrag ist mindestens der Mietwert Kanton zu verbuchen. Tiefere Beträge werden als Privatanteil aufgerechnet.
    • Mietzinseinnahmen Geschäftslokalitäten
    • Mietzinseinnahmen Wohnung in Geschäftsliegenschaft
Seite teilen