Die Angabe des betrieblichen Nebenerfolgs dient ausschliesslich der buchhalterischen Abgrenzung des Kerngeschäfts von den Nebenbereichen. Der betriebliche Nebenerfolg ergibt sich aus dem betrieblichen Nebenertrag abzüglich des betrieblichen Nebenaufwands.
Der betriebliche Nebenertrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Erträge aus Nebenbetrieben (700)
- Erträge aus Geschäftsliegenschaften (750)
- Eigenmiete Geschäftslokalitäten (stellt gleichzeitig
übrigen betrieblichen Aufwand dar) - Eigenmietwert Privatwohnung in Geschäftsliegenschaft
Als Ertrag ist mindestens der Mietwert Kanton zu verbuchen. Tiefere Beträge werden als Privatanteil aufgerechnet. - Mietzinseinnahmen Geschäftslokalitäten
- Mietzinseinnahmen Wohnung in Geschäftsliegenschaft
- Eigenmiete Geschäftslokalitäten (stellt gleichzeitig
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