Logo Kanton Bern / Canton de BerneWegleitung «Natürliche Personen»

Steuer- oder zusätzliches Verzeichnis

Sie können Ihre Vermögenswerte oder Wertschriften deklarieren, indem Sie die Totalbeträge der Erträge und der Steuerwerte erfassen und ein vollständiges Steuerverzeichnis oder ein zusätzliches Verzeichnis einreichen.  

Mitarbeiteraktien, die am 31.12. des Steuerjahres einer Sperrfrist unterliegen

Erstellen Sie eine separate Liste / Verzeichnis über diese Mitarbeiteraktien, oder verwenden Sie die von Ihrem Arbeitgeber erstellte jährliche Übersicht. Bei gesperrten Mitarbeiteraktien ist der diskontierte Steuerwert zu deklarieren. Der Diskont richtet sich nach den jeweils noch verbleibenden Jahren der Sperrung.

TaxInfo: Mitarbeiterbeteiligungen
 

Hinweis

Sofern Sie mit Ihrer Steuererklärung ein Steuer- oder zusätzliches Verzeichnis einreichen, dürfen Sie die dort aufgeführten Vermögenswerte/Wertschriften nicht zusätzlich einzeln erfassen.

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