Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind alle auf Grund eines Arbeitsverhältnisses empfangenen Leistungen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Lohnausweis auszustellen, der bescheinigt, welche Leistungen ausbezahlt wurden. Es gibt keine betragliche Freigrenze.
Bernische Arbeitgebende sind ausserdem gesetzlich verpflichtet, der kantonalen Steuerverwaltung Lohnausweise direkt zuzustellen.
TaxInfo: Lohnausweis – Bescheinigungspflicht des Arbeitgebers
Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit im Ausland ist grundsätzlich in der Schweiz steuerbar. Einkommen in ausländischer Währung ist in Schweizer Franken anzugeben.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Einkommen, welches bereits im vereinfachten Abrechnungsverfahren besteuert wurde, ist nicht hier als Haupt- oder Nebenerwerb zu erfassen.
Für diese Einkommen wird auch kein Lohnausweis ausgestellt, sondern nur eine Abrechnung.
Für Einkommen, welche im vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechnet wurden, werden keine zusätzlichen Steuern erhoben. Sie sind deshalb als nicht steuerbare Einkünfte zu erfassen.